Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Jausern GmbH

 

 1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die die Landhaus Jausern GmbH, im Folgenden „Hotel“, gegenüber dem Gast und sonstigen Vertragspartnern, im Folgenden „Vertragspartner“, erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern, dem Verkauf von Speisen und Getränken, der Organisation von sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsfördernder Maßnahmen oder vergleichbaren Angeboten sowie in allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf AGB werden hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluss
2.1. Die Angaben auf der Website des Hotels sowie jene im Rahmen allfälliger Werbeauftritte (u.a. Printwerbung, Schaltungen auf Socialmedia-Plattformen, etc.) stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes dar. Die Annahme eines solchen Angebotes durch das Hotel erfolgt durch ausdrückliche Erklärung. Der bloße Erhalt einer Eingangsbestätigung des Angebots stellt keine Annahme des Angebotes dar.
2.2. Gegenüber Vertragspartnern, die dem Hotel eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme bekannt gegeben haben, sowie gegenüber jenen, welche per E-Mail-Kontakt mit dem Hotel aufgenommen haben, kann das Hotel rechtswirksame Willenserklärungen im Wege des E-Mail-Verkehrs abgeben.

3. Anzahlung
3.1. Das Hotel ist berechtigt, vom Vertragspartner eine Anzahlung zu verlangen. In diesem Fall ist das Hotel verpflichtet, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Durch die Erklärung des Vertragspartners, mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden zu sein, kommt der Vertrag zwischen dem Vertragspartner und dem Hotel zustande.
3.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend beim Hotel) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.3. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

4. Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
4.1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
4.2. Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf Veranlassung des Vertragspartners die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
4.3. Für den Fall, dass nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Bezug der gebuchten Zimmer am jeweiligen Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr des jeweiligen Anreisetages erfolgen, ist das Hotel vom Vertragspartner vorab über die geplante Ankunftszeit zu informieren.
4.4. Für den Fall, dass der Vertragspartner bis 22:00 Uhr nicht im Hotel erscheint ohne seine Verspätung rechtzeitig bekannt zu geben, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 100 % des Gesamtpreises zu verrechnen (siehe Punkt 7. Leistungsstornierung).
4.5. Die Rezeption des Hotels ist täglich bis 18:00 Uhr besetzt.
4.6. Die Rückgabe des gebuchten Zimmers hat am jeweiligen Abreisetage bis 10:30 Uhr zu erfolgen.

4.7. Eine frühere Anreise an den jeweiligen Anreisetagen bzw. eine spätere Abreise am jeweiligen Abreisetag bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels. Die Zustimmung zu einer früheren bzw. längeren Nutzung kann seitens des Hotels von der Zahlung einer zusätzlichen Gebühr abhängig gemacht werden. Wird eine Nutzung des gebuchten Zimmers vor 06:00 Uhr vereinbart, ist jedenfalls der Preis einer vollen Übernachtung zu bezahlen.
4.8. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
4.9. Bei sämtlichen Zimmerbildern und Grundrissdarstellungen handelt es sich um Wohnbeispiele, die von den konkret gebuchten Zimmern abweichen können.

5. Tiere
5.1. Die Mitnahme von Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.
5.2. Pro Tier wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 35,00 pro Aufenthaltstag verrechnet.
5.3. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, muss das Tier während des gesamten Aufenthalts ordnungsgemäß beaufsichtigen.
5.4. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, muss jedenfalls über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung oder über eine private Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, verfügen. Der Nachweis einer solchen Versicherung kann vom Hotel verlangt werden.
5.5. Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für Schäden, die das Tier verursacht. Der Schaden umfasst insbesondere auch Ersatzleistungen gegenüber Dritten, zu deren Leistung das Hotel verpflichtet ist.
5.6. Die Mitnahme des Tieres in die Speiseräume sowie in den Wellness- und Spabereich ist ausdrücklich verboten.

6. Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
6.1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. Senkungen derselben gehen zu Lasten bzw. zu Gunsten des Vertragspartners. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.
6.2. Sämtliche Preise werden wie folgt angegeben: in EUR pro Person und Nacht bei Doppelbelegung des Zimmers, exkl. Ortstaxe, welche € 2,00 pro Person und Nacht beträgt.
6.3. Der Preis für die Einzelbenutzung eines Doppelzimmers wird ausschließlich auf eine entsprechende Anfrage hin bekannt gegeben.
6.4. Eine Änderung des gebuchten Zeitraums ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Hotels sowie zu den vom Hotel bekannt zu gebenden Konditionen möglich. Dabei können Zimmerpreise insbesondere von Saison zu Saison variieren.
6.5. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zudem eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, bleibt der Vertragspartner an die Buchung zum ursprünglich vereinbarten Zeitraum gebunden. Die Verschiebung der Veranstaltungen hat sohin keine Auswirkung auf die getätigte Buchung. Eine Umbuchung auf jenen Zeitraum, an welchem die Veranstaltung nachgeholt wird, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Hotels und zu den vom Hotel bekannt zu gebenden Konditionen möglich. Dabei können Zimmerpreise insbesondere von Saison zu Saison variieren.
6.6. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig.
6.7. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100 % der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
6.8. Für jede Mahnung durch das Hotel wird dem Vertragspartner eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 in Rechnung gestellt. Rechnungen sind grundsätzlich in bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch das Hotel akzeptiert.
6.9. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels abgetreten werden.
6.10. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Hotel-Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlungen oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

7. Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
7.1. Vom Hotel bestätigte Reservierungen bzw. Buchungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:

Winter
26.12.24 – 06.01.25 I 01.02.25 – 09.03.25
a) Eine Rücktrittsentschädigung gegenüber dem Vertragspartner wird nicht verlangt, sofern die Rücktrittserklärung beim Hotel bis längstens 28 Tage vor dem geplanten Anreisetag beim Hotel eingeht.
b) Sofern die Rücktrittserklärung zwischen 27 und 15 Tagen vor dem geplanten Anreisetag beim Hotel eingeht, ist eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu entrichten.
c) Geht die Rücktrittserklärung 14 bis 8 Tage vor dem geplanten Anreisetag beim Hotel ein, verrechnen wir eine Stornogebühr von 70% des vereinbarten Gesamtpreises
d) Geht die Stornierung 7 oder weniger Tage vor dem geplanten Anreisetag beim Hotel ein bzw. erfolgt keine Benachrichtigung von Seiten des Gastes (Vertragspartners) oder wird der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verrechnet.

06.12.24 – 25.12.24 I 07.01.25 – 31.01.25 I 10.03.25 – 01.04.25
e) Eine Rücktrittsentschädigung gegenüber dem Vertragspartner wird nicht verlangt, sofern die Rücktrittserklärung beim Hotel bis längstens 15 Tage vor dem geplanten Anreisetag beim Hotel eingeht.
f) Geht die Rücktrittserklärung 14 bis 8 Tage vor dem geplanten Anreisetag beim Hotel ein, verrechnen wir eine Stornogebühr von 70% des vereinbarten Gesamtpreises
g) Geht die Stornierung 7 oder weniger Tage vor dem geplanten Anreisetag beim Hotel ein bzw. erfolgt keine Benachrichtigung von Seiten des Gastes (Vertragspartners) oder wird der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verrechnet.

Sommer
h) Bis 15 Tage vor geplantem Anreisetag ist die Stornierung kostenlos
i) Geht die Rücktrittserklärung 14 oder weniger Tage vor dem geplanten Anreisetag beim Hotel ein bzw. erfolgt keine Benachrichtigung von Seiten des Gastes (Vertragspartners) oder wird der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verrechnet.

8. Im Hinblick auf aktuelle Covid-19-Pandemie wird ausdrücklich festgehalten:
8.1. Ist dem Vertragspartner der Antritt des Aufenthaltes aus einem seiner Sphäre zuordenbaren Grund nicht möglich (u.a. Erkrankung, Quarantäne, Absonderungsauflagen, Quarantänepflicht bei Rückreise in den Heimatort bzw. -staat etc.), berechtigt ihn dies keinesfalls zur vorzeitigen Vertragsauflösung und seine Leistungspflicht bleibt wie zuvor aufgeschlüsselt bestehen.

9. Widerrufsrecht
9.1. Bei Online-Buchungen kommt das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG nicht zur Anwendung.
9.2. Bei Online Gutscheinen gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss. Das Rücktrittsrecht kann nur durch Rücksendung des Gutscheins mit einer ausdrücklichen Rücktrittserklärung gültig gemacht werden. Der Gutschein verliert dadurch seine Gültigkeit und kann nicht eingelöst werden.

10. Rücktritt/Kündigung des Hotels
10.1. Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn beispielsweise
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) die Erfüllung des Vertrages aufgrund notwendiger Reparatur- oder Umbauarbeiten am Hotel unmöglich ist
d) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
e) der Vertragspartner den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
f) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet werden
g) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann
h) die vereinbarte Anzahlung nicht vollständig fristgerecht bezahlt wird.
10.2. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts bzw. der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz des entstandenen Schadens sowie der vom Hotel getätigten Aufwendungen bleibt von der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
10.3. Sämtliche sonstigen gesetzlichen Vertragsauflösungs- bzw. Rücktrittsgründe bleiben von dieser Aufzählung unberührt.

11. Haftung des Hotels, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
11.1. Das Hotel haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadenersatzansprüche, soweit es sich hierbei um keine Personenschäden handelt, nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
11.2. Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Personen, Unternehmen, deren Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
11.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich dem Hotel anzuzeigen, um diesem eine Verbesserung zu ermöglichen. Das Unterlassen einer solchen Anzeige fällt dem Vertragspartner als Mitverschulden zulast.
11.4. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage sowie auf Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

12. Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
12.1. Besteht die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag. Diesfalls gelangt das Pauschalreisegesetz zur Anwendung.
12.2. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner grundlos nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
12.3. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

13. Datenschutz
13.1. Der Vertragspartner stellt dem Hotel sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung notwendigen personenbezogenen Daten zur Verfügung. Der Vertragspartner willigt durch Übermittlung der Daten oder durch ausdrückliche Einwilligungserklärung in deren zur Abwicklung notwendigen Speicherung ein und erklärt sich mit der Weitergabe an zur Abwicklung der Dienstleistung notwendige Stellen (u.a. Behörden, Ämter, Buchungsplattformen, etc.) einverstanden.
13.2. Eine ausführliche Beschreibung der Rechte und Pflichten des Vertragspartners lässt sich der Datenschutzerklärung [https://www.hotel-jausern-saalbach.at/datenschutzerklaerung/] entnehmen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
14.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
14.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
14.3. Gerichtsstand ist Zell am See.

15. Salvatorische Klausel
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle einzelner unwirksamer Bestimmungen hat zu gelten, was unter Berücksichtigung des Inhalts und der Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieser AGB dem Willen der Vertragspartner am ehesten entspricht.